RECHTSGEBIETE
Ich bin überwiegend auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Die Festlegung auf dieses Rechtsgebiet erfolgte von Beginn an aus Überzeugung und Leidenschaft.
Ein Fall ist dem Strafrecht zuzuordnen, wenn der Staat dem Bürger gegenübertritt, um strafbewehrte Verhaltensweisen zu ahnden. In der Regel geschieht dies zunächst durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.
Haben Sie also z.B. ein Auto zerkratzt, könnte darin eine Sachbeschädigung liegen, die die Polizei als Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft aufklärt und die dann in einer Anklageerhebung oder einem Strafbefehlsverfahren münden kann. In diesem - zugegeben sehr oberflächlichen - Beispiel, tritt der Staat Ihnen als Ahndungspartei gegenüber. Sie werden "angeklagt" / Ihnen "wird vorgeworfen" etwas möglicherweise Unrechtes getan zu haben.
Strafrecht ist die Chirurgie des Rechtswesens - Vernehmungen, Festnahmen / Verhaftungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen sind nicht plan- und oft auch nicht vorhersehbar. Ich bin darum 24/7 unter der Notfallnummer: 0179 / 75 700 26 für Sie erreichbar!
Bestehen Sie auf Ihr Recht einen Anwalt zu konsultieren, bleiben Sie ruhig und sagen Sie NICHTS.
Als Rechtsanwalt / -anwältin ist man jedoch nicht nur für die Beschuldigten einer Straftat da, sondern auch für deren Opfer als Nebenklagevertreter oder für Zeugen als Zeugenbeistand.
Ich bin deutschlandweit auf allen Gebieten des Strafrechts für Sie tätig, namentlich auch im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, Verkehrsstrafrechts, Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht und im sog. Allgemeinen Strafrecht.